Steuerstraf- recht

Effektive Steuerstrafverteidigung erfordert Erfahrung im Strafrecht 
und im Steuerrecht. Selbst umfangreiche Verfahren können häufig ohne aufwändig geführtes gerichtliches Strafverfahren  beendet werden, wenn der Verteidiger das Steuer- und Steuerverfahrensrecht beherrscht. Verfahrenseinstellung gelingt durch

  • Präventivberatung
  • Zulässige Selbstanzeige
  • Kompetenz im Steuerfahndungsverfahren und im Steuerstreit
  • Verständigungsverfahren
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Kirsten Bäumel
Karmeliterhöfe
Im Mariental 16
52064 Aachen

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