

Willkommen
Kirsten Bäumel, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht steht für klare Positionen
- in der Beratung bei Gründung und Beendigung einer Gesellschaft oder
- bei der Aufnahme von oder Veräußerung an Finanz- oder strategische Investoren
- im Gesellschafterstreit
- gegenüber Finanzbehörden
Ihre Interessen zu vertreten gelingt mit Erfolg, wenn man Chancen und Risiken nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich überblickt. Sie erhalten fundierte rechtliche Beratung auch in den Bereichen Datenschutz, Compliance und Qualitätsmanagement, die eine weitere Herausforderung in Unternehmen und größeren Arztpraxen sind.
BeraterinMitgliedschaften
Leistungen
Ärzteberatung ist ein Themenkreis mit sehr spezifischen Ansprüchen. Ständige Weiterentwicklung des politisch beeinflussten Vertragsarztrechts, der Eintritt von Investorgesellschaften in den „Markt“, steuerliche Besonderheiten bei der Betriebsprüfung von Arztpraxen, sind nur einige Themen, die umfassende Kenntnis in der Beratung erfordern.
- Gestaltung ärztlicher Kooperationsverträge unter Berücksichtigung der speziellen Anforderungen nicht nur des Gesellschafts- und Steuerrechts, sondern auch des Vertragsarztrechts und des ärztlichen Berufsrechts
- Anstellung von Ärzten und Ärztinnen oder Weiterbildungsassistent/-innen
- Aufnahme oder Beendigung eines weiteren Gesellschaftsverhältnisses
- Veräußerung der ärztlichen Praxis an Kolleg/-innen oder Investorgesellschaften
- Begleitung Ihrer Betriebsprüfung und Steuerstreitverfahren
Ihre Gesellschaft ist hier richtig:
- Kapitalgesellschaften
- Personengesellschaften
- Kooperationen im Gesundheitswesen
- Freiberufler-Gesellschaften
- Unternehmensgründung
- Unternehmenskauf und –verkauf
- Praxisgründung und -übertragung
- Gründung und Auseinandersetzung von Sozietäten oder anderen Freiberufler-Zusammenschlüssen
- Investoren
Gesellschaftsrechtliche Regeln haben keinen Selbstzweck, sondern bilden die Interessen der Gesellschafter ab. Sie müssen Compliance, berufsrechtliche und steuerliche Vorgaben berücksichtigen. Das geht nur individuell, gleich ob bei
- Satzung einer GmbH
- Gesellschaftsvertrag einer KG
- eingetragener Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (eGbR)
- Partnerschaftsgesellschaft oder
- vertragsärztlicher Berufsausübungsgemeinschaft
- Veränderungen im Gesellschafterbestand
Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen:
Kommunikation und striktes Reglement müssen einander nicht ausschließen. Trotz aufgebauten Drucks und häufig emotional belastender Situationen wieder ins Gespräch zu kommen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen, kann die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens und der beteiligten Personen retten. Nie dieses Ziel aus dem Blick zu verlieren, ist mein Ansatz.
Der Gesellschafterstreit erfordert Präsenz. Berateraufgabe darin ist,
- Interessen nachhaltig und fundiert zu vertreten und
- Gesellschafter sowie die Gesellschaft aus teils existenzbedrohender Auseinandersetzung bestmöglich herauszuführen.
Fremd- wie Gesellschaftergeschäftsführer/-innen leben im Konflikt der Interessen von Gesellschaft, Geschäftspartnern, (Mit-)Gesellschaftern und eigenen Ansprüchen. Haftungsrisiken der Geschäftsführung sind ein eigenes Beratungsfeld. Konfliktlösung und vernünftiges Agieren gelingen besser, wenn die Ausgangslage analysiert ist.
Qualifizierte Abgrenzungen zur Vermeidung von Auseinandersetzungen liegen im Interesse aller Beteiligten und brauchen
- Satzungen
- Geschäftsordnungen
- Dienstverträge,
die individuell, interessengerecht und aufeinander abgestimmt sind.
Der Ablauf eines Unternehmenskaufes wird von Ihren Interessen, den Besonderheiten des Unternehmens und der Branche, aber auch maßgeblich von den handelnden Personen bestimmt.
- Strategie- und Planungsphase
- Analyse-, Bewertungs- und Verhandlungsphase und
- Abschlussphase
erfordern jederzeit Konzentration, Einsatzbereitschaft, Text- und Verhandlungserfahrung in Deutsch und Englisch sowie steuer- und gesellschaftsrechtliche Kompetenz.
Ihre steuerlichen Interessen vorgerichtlich wie gerichtlich – auch bis zum BFH – wahrzunehmen, ist nicht Aufgabe der laufenden Steuerberatung. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind nicht Konkurrenten, sondern Partner. Statt ihrer, mit ihnen oder für sie - jedenfalls aber für Sie - werden hier Ihre Interessen in Steuerstreitverfahren bei Streit und Verständigung vertreten:
- Betriebsprüfungen und steuerliche Außenprüfungen
- Einspruchs- und Vollziehungsaussetzungsverfahren
- Haftungsbescheidverfahren
- Finanzgerichtliche Verfahren
Effektive Steuerstrafverteidigung erfordert Erfahrung im Strafrecht und im Steuerrecht. Selbst umfangreiche Verfahren können häufig ohne aufwändig geführtes gerichtliches Strafverfahren beendet werden, wenn die Verteidigung das Steuer- und Steuerverfahrensrecht beherrscht. Verfahrenseinstellung gelingt durch
- Präventivberatung
- zulässige Selbstanzeige
- Kompetenz im Steuerfahndungsverfahren und im Steuerstreit
- Verständigungsverfahren.
Beraterin
Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht kombiniert zum Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit zu machen, ergibt sich aus der Erfahrung, dass unternehmerische Entscheidungen Gestaltungsspielräume brauchen, die in der Beratung umgesetzt werden müssen. Die Auswirkung einer Entscheidung muss der Berater/ die Beraterin jederzeit im Blick haben, sie müssen diskutiert werden können. Dafür und für individuelle Lösungen stehe ich.
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1987
Studium der Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft an den Universitäten Trier und Köln
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1992
Anwaltszulassung, Sozietät Sina – Maassen, Aachen
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1996
Zusatzqualifikation zur Fachanwältin für Steuerrecht Gesellschafterin der Sozietät Sina – Maassen
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1998 – 2010
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV
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seit 2006
Mitglied des Aufsichtsrates der VR-Bank eG Region Aachen
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2006 – 2010
Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV
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2007
Zusatzqualifikation zur Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
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2011
Einzelniederlassung